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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Etmita UG (haftungsbeschränkt), Nieder Straße 10, 65795 Hattersheim am Main („Anbieter“), und ihren Kunden über die Bereitstellung der Software „MitaBase“ als Software-as-a-Service sowie über Individualentwicklung, Webdesign- und Marketingdienstleistungen.

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; der Kunde bestätigt mit der Bestellung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB); für ihren Inhalt ist eine Bestätigung in Textform maßgebend, vorbehaltlich des Gegenbeweises.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) SaaS: Der Anbieter stellt dem Kunden die Software MitaBase in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan (Start, Pro, Plus) gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Preisseite zum Zeitpunkt der Bestellung; die Fahrer-App ist in jedem Plan enthalten.

(2) Dienstleistungen: Individualentwicklung, Anpassungen, Integrationen, Webdesign- und Marketingleistungen erbringt der Anbieter nur nach gesonderter Beauftragung auf Grundlage eines individuellen Angebots (§ 7).

(3) Der Anbieter darf die Software fortentwickeln, soweit der vertragswesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit Abschluss der Registrierung auf app.mitabase.com, bei der der Kunde seinen Plan wählt und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung in Textform oder mit Bereitstellung des Zugangs zustande, je nachdem, was früher eintritt.

(2) Individuelle Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend.

§ 4 Bereitstellung, Verfügbarkeit, Wartung

(1) Übergabepunkt der SaaS-Leistung ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Beschaffenheit der Internetverbindung des Kunden und dessen Endgeräte ist der Anbieter nicht verantwortlich.

(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Außer Betracht bleiben Zeiten geplanter Wartung (angekündigt mindestens 48 Stunden im Voraus, nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten), Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sowie höhere Gewalt.

(3) Produktionsdaten werden täglich gesichert; Sicherungen werden verschlüsselt in Rechenzentren in Deutschland vorgehalten.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) SaaS: Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke mit einer unbegrenzten Zahl eigener Nutzerkonten zu verwenden. Eine Überlassung an Dritte, Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder ein Reverse Engineering sind untersagt, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte (§§ 69d, 69e UrhG).

(2) Individualleistungen: An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Quellcode, Entwicklungswerkzeuge und wiederverwendbare Komponenten verbleiben beim Anbieter.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu nennen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und benennt einen fachkundigen Ansprechpartner.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an unberechtigte Dritte weiter und informiert den Anbieter unverzüglich über eine missbräuchliche Nutzung. Für die Rechtmäßigkeit der von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Daten und Inhalte ist der Kunde verantwortlich.

(3) Der Kunde prüft bereitgestellte Exporte und Berichte in seinem Verantwortungsbereich auf Vollständigkeit und sichert eigene Daten vor wesentlichen Änderungen an seinen Systemen. Unterbleibende oder verspätete Mitwirkung verlängert Fristen des Anbieters angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach den jeweils aktuellen Sätzen des Anbieters berechnet werden.

§ 7 Individualentwicklung, Webdesign, Abnahme

(1) Inhalt und Umfang individueller Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungswünsche nach Beauftragung werden in Textform festgehalten (Change Request) und können Vergütung und Termine anpassen.

(2) Abnahmefähige Werkleistungen zeigt der Anbieter dem Kunden in Textform an und setzt ihm eine Frist von 14 Kalendertagen zur Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB); sie werden im Rahmen der Mängelansprüche behoben.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) SaaS-Vergütung: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise, derzeit je Fahrzeug und Monat 19,00 € im Plan Start, 39,00 € im Plan Pro und 69,00 € im Plan Plus; das erste Fahrzeug ist in jedem Plan dauerhaft kostenfrei. Nutzerkonten für Disposition, Büro, Fahrer und Beifahrer sind kostenfrei. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der erste Monat nach der Registrierung wird nicht berechnet. Kündigt der Kunde innerhalb dieses Monats, endet der Vertrag mit dessen Ablauf, ohne dass ein Entgelt anfällt. Entfernte Fahrzeuge werden ab dem Folgemonat nicht mehr berechnet.

(1a) Zahlweise: Bei monatlicher Zahlweise wird monatlich abgerechnet und der Vertrag ist monatlich kündbar. Bei jährlicher Zahlweise werden 10 von zwölf Monaten berechnet; die Laufzeit beträgt in diesem Fall zwölf Monate ab Beginn des Abrechnungsjahres und wird im Voraus in Rechnung gestellt. Endet der Vertrag vor Ablauf der Jahreslaufzeit durch Kündigung aus einem wichtigen Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, durch Kündigung nach § 8 Abs. 5 oder § 14 oder durch einen Anbieterwechsel nach § 13a, erstattet der Anbieter das Entgelt für die verbleibenden vollen Monate anteilig; im Übrigen erfolgt keine anteilige Erstattung. Innerhalb eines laufenden Jahreszeitraums hinzugefügte Fahrzeuge werden monatlich zum anteiligen Jahrespreis berechnet.

(2) Wiederkehrende Entgelte werden im Voraus fällig und, sofern vereinbart, per SEPA-Firmenlastschrift bzw. SEPA-Basislastschrift eingezogen. Der Kunde erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat; die Mandatsreferenz wird mit der ersten Rechnung mitgeteilt. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf drei Tage verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung; Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.

(3) Rechnungen für Individualleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen: Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB); die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist sperren, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind; die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperre bestehen.

(5) Der Anbieter kann die Preise höchstens einmal je Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform zum Beginn eines Abrechnungszeitraums anpassen; bei jährlicher Zahlweise wirkt eine Anpassung frühestens zum Beginn des nächsten Vertragsjahres. Bei jeder Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen; hierauf weist die Ankündigung hin. Die Kostenfreiheit des ersten Fahrzeugs und der Nutzerkonten nach Absatz 1 ist von Preisanpassungen ausgenommen.

§ 9 Support

Der Anbieter stellt einen Support per E-Mail an support@mitabase.com an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen) bereit. Störungsmeldungen werden nach Schwere priorisiert; der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung betriebsverhindernder Störungen spätestens am folgenden Werktag. Kunden im Plan Plus erhalten eine feste Ansprechperson; die Bearbeitung ihrer Störungsmeldungen beginnt vorrangig. Weitergehende Service-Level bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Kunde bleibt für die von ihm in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter. Vor Beginn der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO in Textform; bis dahin stellt der Kunde keine personenbezogenen Daten in die Software ein.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung der von ihm eingebrachten Daten, einschließlich besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO, eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht und erforderliche Informationspflichten gegenüber den Betroffenen erfüllt werden.

(3) Sämtliche Produktionsdaten werden ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland verarbeitet und gespeichert, ausgenommen die in der Datenschutzerklärung genannten Benachrichtigungen über Apple und Google und eine vom Kunden selbst angebundene Google-Tabelle.

§ 11 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche bzw. behördliche Pflicht besteht. Diese Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über sein Ende hinaus. Gesetzliche Schutzrechte, insbesondere nach dem GeschGehG, bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung des Anbieters (§ 4 Abs. 3) und aus Exporten des Kunden (§ 13 Abs. 4) erforderlich ist; Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Laufzeit, Kündigung, Datenexport

(1) SaaS-Verträge mit monatlicher Zahlweise laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar. Verträge mit jährlicher Zahlweise haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Einrichtungsgebühren bestehen nicht.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder nachhaltig gegen § 5 oder § 6 Abs. 2 verstößt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Während der Laufzeit kann der Kunde seine Daten jederzeit selbst als Excel- und CSV-Datei exportieren. Im Übrigen gilt § 13a.

§ 13a Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung

(1) Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von höchstens zwei Monaten in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder seine exportierbaren Daten in eigene Systeme zu übertragen (Art. 25 Abs. 2 lit. a und d Verordnung (EU) 2023/2854). Nach Ablauf dieser Frist beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen, in dem der Anbieter die Leistung fortführt und den Wechsel unterstützt.

(2) Exportierbar sind alle vom Kunden und seinen Nutzern eingegebenen oder in der Software für ihn erzeugten Daten, insbesondere Fahrten, Kunden- und Adressdaten, Fahrzeug- und Personaldaten, Zeiteinträge, Kassen- und Belegdaten sowie hochgeladene Dateien, in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Nicht exportierbar sind Daten, die nur dem internen Betrieb der Software dienen und keine Inhalte des Kunden sind.

(3) Mit dem Abschluss des Wechsels oder, ohne Wechsel, mit dem Ende der Laufzeit endet der Vertrag; der Anbieter bestätigt dies in Textform.

(4) Nach Vertragsende stehen die Daten 30 Kalendertage lang zum Export bereit. Danach löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten vollständig. Datensicherungen werden in ihrem regulären Zyklus überschrieben; bis dahin können gelöschte Daten noch in einer verschlüsselten Sicherung enthalten sein. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

(5) Für Wechsel und Export erhebt der Anbieter keine Entgelte.

§ 14 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung der Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Preise erfolgen nicht nach diesem Verfahren; für Preise gilt § 8 Abs. 5.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aufrechnen, die mit der Forderung des Anbieters im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(4) Erklärungen nach diesen AGB bedürfen, soweit nicht anders bestimmt, mindestens der Textform (§ 126b BGB).

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Etmita UG (haftungsbeschränkt) · Hattersheim am Main · Stand 11.10.2026info@mitabase.com