GLOSSAR
Die Begriffe, nach denen gefragt wird
Achtzehn Begriffe aus dem Krankenfahrt-Alltag, jeder in einem einzigen Satz erklärt. Wenn ein Wort hier fehlt, schreiben Sie uns; wir nehmen es auf.
- ArbZGDas ArbZG ist das Arbeitszeitgesetz: werktäglich höchstens acht Stunden, bis zu zehn mit Ausgleich, mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeit.ArbeitszeitgesetzPausenregelung
- AV-VertragEin AV-Vertrag ist der Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der in Textform regelt, wie ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet; er ist Pflicht, sobald ein Dienstleister solche Daten im Auftrag verarbeitet.AVVAuftragsverarbeitungArt. 28 DSGVO
- BeförderungsscheinBeförderungsschein ist die im Betrieb übliche Bezeichnung für das Muster 4, die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung; MitaBase und diese Website nennen es Transportschein.TransportscheinMuster 4
- DispositionDisposition ist die Zuordnung von Fahrten zu Fahrern und Fahrzeugen über den Tag, mit allen Änderungen, die währenddessen passieren.TourenplanungEinsatzplanung
- DSGVO Art. 9Artikel 9 DSGVO stuft Gesundheitsdaten als besondere Kategorie ein: ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter engen Ausnahmen erlaubt.Gesundheitsdatenbesondere Kategorien
- ETADie ETA ist die aus der laufenden Fahrt berechnete voraussichtliche Ankunft, im Unterschied zur geplanten Ankunft aus dem Tagesplan und zur tatsächlichen Ankunft, die im Verlauf steht.Ankunftszeitvoraussichtliche Ankunft
- Fahrzeug-CheckDer Fahrzeug-Check ist die Sichtkontrolle des Fahrzeugs durch den Fahrer vor Schichtbeginn, mit Fotos dokumentiert, damit ein Schaden zugeordnet werden kann.ZustandsprüfungAbfahrtskontrolle
- GenehmigungspflichtGenehmigungspflicht bedeutet, dass Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung vorab von der Krankenkasse genehmigt werden müssen (§ 60 SGB V); Fahrten zur stationären Behandlung brauchen keine Genehmigung, und bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 3 bis 5 gilt sie als erteilt.VorabgenehmigungKassengenehmigung
- KrankenfahrtEine Krankenfahrt ist eine Fahrt mit Taxi, Mietwagen, privatem Pkw oder öffentlichem Verkehrsmittel zu einer Leistung der Krankenkasse, ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt (§ 7 Krankentransport-Richtlinie).PatientenfahrtFahrt mit Taxi oder Mietwagen
- KrankentransportEin Krankentransport ist die Beförderung im Krankentransportwagen mit fachlicher Betreuung, anders als die Krankenfahrt, bei der der Patient nur befördert wird.KTWKrankentransportwagen
- LeerfahrtEine Leerfahrt ist eine Fahrt ohne Fahrgast: die Anfahrt zum Patienten, die Rückfahrt vom Ziel oder eine Fahrt, die zu spät storniert wurde.AnfahrtRückfahrt ohne Patient
- Muster 4Muster 4 ist das Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“, mit dem eine Ärztin oder ein Arzt eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport verordnet; MitaBase und diese Website nennen es Transportschein.TransportscheinBeförderungsscheinVerordnung einer Krankenbeförderung
- P-ScheinDer P-Schein ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV, die braucht, wer gegen Entgelt Fahrgäste im Taxi, Mietwagen oder Krankenkraftwagen befördert; ausgenommen sind unter anderem Krankenkraftwagen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie Inhaber der Klasse D oder D1.PersonenbeförderungsscheinFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Rollstuhl und TragestuhlRollstuhl- und Tragestuhlbeförderung setzt ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug voraus, in der Krankentransport-Richtlinie ein Mietwagen mit behindertengerechter Einrichtung, und einen Fahrer, der die Sicherung des Fahrgasts beherrscht.RollstuhltransportTragestuhl
- SerienfahrtEine Serienfahrt ist eine sich regelmäßig wiederholende Krankenfahrt zu festen Terminen, typisch für Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie.Dauerfahrtwiederkehrende Fahrt
- TÜVTÜV steht im Alltag für die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, die technische Prüfung eines Fahrzeugs in festen Abständen; mit Ablauf des Monats auf der Plakette ist sie ungültig, und die Behörde kann den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.HauptuntersuchungHUPlakette
- ZeiterfassungspflichtDie Zeiterfassungspflicht ist die Pflicht des Arbeitgebers, Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen, die das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet hat.ArbeitszeiterfassungStechuhr-Urteil
- ZuzahlungDie Zuzahlung ist der gesetzliche Eigenanteil, den Versicherte je Fahrt selbst tragen, es sei denn, sie sind davon befreit.EigenanteilZuzahlungsbefreiung
