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Glossar
BEGRIFF

Zeiterfassungspflicht

Die Zeiterfassungspflicht ist die Pflicht des Arbeitgebers, Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen, die das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet hat.

Es ist ein Beschluss, kein Urteil, und er schreibt keine Methode vor; ein handschriftlicher Zettel genügt im Prinzip, ist aber der angreifbarste Nachweis.

Das Arbeitszeitgesetz selbst verlangt bis heute nur die Aufzeichnung der Arbeitszeit über acht Stunden hinaus (§ 16 Abs. 2 ArbZG, Stand Oktober 2026); eine Änderung ist angekündigt, aber nicht in Kraft. Die Aufsicht führen die Arbeitsschutzbehörden der Länder (§ 17 ArbZG).

In MitaBase stempelt der Fahrer Kommen, Pause und Gehen in der App, mit Standort; der Stundenzettel entsteht daraus.

So macht es MitaBase

AUCH GENANNT

  • Arbeitszeiterfassung
  • Stechuhr-Urteil

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