GLOSSAR
Die Begriffe, nach denen gefragt wird
Achtzehn Begriffe aus dem Krankenfahrt-Alltag — jeder zuerst in einem einzigen Satz, dann die Einzelheiten. Wenn ein Wort hier fehlt, schreiben Sie uns; wir nehmen es auf.
- ArbZGDas Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten — bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben.ArbeitszeitgesetzPausenregelung
- AV-VertragEin AV-Vertrag regelt schriftlich, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet — und ist Pflicht, sobald Software Patientendaten verarbeitet.AVVAuftragsverarbeitungArt. 28 DSGVO
- BeförderungsscheinBeförderungsschein ist die im Betrieb übliche Bezeichnung für das Muster 4 — die ärztliche Verordnung, ohne die eine Krankenfahrt nicht erstattet wird.TransportscheinMuster 4
- DispositionDisposition ist die Zuordnung von Fahrten zu Fahrern und Fahrzeugen über den Tag — mit allen Änderungen, die währenddessen passieren.TourenplanungEinsatzplanung
- DSGVO Art. 9Artikel 9 DSGVO stuft Gesundheitsdaten als besondere Kategorie ein: ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter engen Ausnahmen erlaubt.Gesundheitsdatenbesondere Kategorien
- ETADie ETA ist die aus der laufenden Fahrt berechnete voraussichtliche Ankunftszeit — im Unterschied zu einer geschätzten Zeit aus dem Plan.Ankunftszeitvoraussichtliche Ankunft
- Fahrzeug-CheckDie Fahrzeug-Zustandsprüfung ist die regelmäßige Sichtkontrolle durch den Fahrer — dokumentiert mit Fotos, damit ein Schaden zugeordnet werden kann.ZustandsprüfungAbfahrtskontrolle
- GenehmigungspflichtKrankenfahrten müssen von der Krankenkasse vorab genehmigt werden, außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.VorabgenehmigungKassengenehmigung
- KrankenfahrtEine Krankenfahrt ist die Beförderung einer Patientin oder eines Patienten zu einer ambulanten Behandlung in einem Taxi oder Mietwagen — ohne medizinische Betreuung während der Fahrt.Krankentransport ambulantPatientenfahrt
- KrankentransportEin Krankentransport ist die Beförderung im Krankentransportwagen mit fachlicher Betreuung — anders als die Krankenfahrt, bei der der Patient nur befördert wird.KTWKrankentransportwagen
- LeerfahrtEine Leerfahrt ist eine Fahrt ohne Fahrgast — die Anfahrt zum Patienten, die Rückfahrt vom Ziel oder eine Fahrt, die zu spät storniert wurde.AnfahrtRückfahrt ohne Patient
- Muster 4Muster 4 ist das Formular, mit dem eine Ärztin oder ein Arzt eine Krankenfahrt verordnet und die Krankenkasse sie erstattet.TransportscheinBeförderungsscheinVerordnung einer Krankenbeförderung
- P-ScheinDer Personenbeförderungsschein ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung — ohne ihn darf niemand gewerblich Patienten fahren.PersonenbeförderungsscheinFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Rollstuhl und TragestuhlRollstuhl- und Tragestuhlbeförderung setzt ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug und einen eingewiesenen Fahrer voraus.RollstuhltransportTragestuhlLiegendtransport
- SerienfahrtEine Serienfahrt ist eine sich regelmäßig wiederholende Krankenfahrt zu festen Terminen — typisch für Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie.Dauerfahrtwiederkehrende Fahrt
- TÜVDie Hauptuntersuchung ist die gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung eines Fahrzeugs; ohne gültige Plakette darf es nicht am Verkehr teilnehmen.HauptuntersuchungHUPlakette
- ZeiterfassungspflichtArbeitgeber in Deutschland müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen.ArbeitszeiterfassungStechuhr-Urteil
- ZuzahlungDie Zuzahlung ist der gesetzliche Eigenanteil, den Versicherte je Fahrt selbst tragen — es sei denn, sie sind davon befreit.EigenanteilZuzahlungsbefreiung