Glossar
BEGRIFF
Genehmigungspflicht
Krankenfahrten müssen von der Krankenkasse vorab genehmigt werden, außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
AUCH GENANNT
- Vorabgenehmigung
- Kassengenehmigung
Krankenfahrten müssen von der Krankenkasse vorab genehmigt werden, außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
AUCH GENANNT