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Glossar
BEGRIFF

Krankenfahrt

Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt mit Taxi, Mietwagen, privatem Pkw oder öffentlichem Verkehrsmittel zu einer Leistung der Krankenkasse, ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt (§ 7 Krankentransport-Richtlinie).

Zu den Mietwagen zählen auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern; Krankenfahrten gibt es zu stationären wie zu ambulanten Leistungen, ambulant nur in den Ausnahmefällen der Richtlinie.

Taxi oder Mietwagen dürfen nur verordnet werden, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein privates Fahrzeug nutzen kann (§ 7 Abs. 3).

Braucht der Patient während der Fahrt fachliche Betreuung oder die Einrichtungen eines Krankentransportwagens, ist es keine Krankenfahrt mehr, sondern ein Krankentransport.

AUCH GENANNT

  • Patientenfahrt
  • Fahrt mit Taxi oder Mietwagen