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Glossar
BEGRIFF

AV-Vertrag

Ein AV-Vertrag ist der Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der in Textform regelt, wie ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet; er ist Pflicht, sobald ein Dienstleister solche Daten im Auftrag verarbeitet.

Art. 28 Abs. 3 DSGVO schreibt den Inhalt vor: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Datenkategorien, die Weisungsbindung und die Regeln für weitere Auftragsverarbeiter.

Der Vertrag ist schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 9): Textform genügt, eine Unterschrift auf Papier ist nicht nötig.

Bei MitaBase wird der AV-Vertrag mit einem Anwalt fertiggestellt und vorher nicht angeboten; der Stand steht auf der Sicherheitsseite.

AUCH GENANNT

  • AVV
  • Auftragsverarbeitung
  • Art. 28 DSGVO

Verwandte Begriffe