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Glossar
BEGRIFF

Krankentransport

Ein Krankentransport ist die Beförderung im Krankentransportwagen mit fachlicher Betreuung, anders als die Krankenfahrt, bei der der Patient nur befördert wird.

Verordnet wird er, wenn der Patient während der Fahrt fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens braucht; die Betreuung leistet qualifiziertes nicht-ärztliches Personal nach Landesrecht (§ 6 Krankentransport-Richtlinie).

Die Ausstattung ist nicht für Notfälle gedacht; dafür gibt es die Rettungsfahrt.

Zur ambulanten Behandlung braucht der Krankentransport die vorherige Genehmigung der Kasse, zu stationären Leistungen nicht (§ 6 Abs. 3).

AUCH GENANNT

  • KTW
  • Krankentransportwagen