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Glossar
BEGRIFF

P-Schein

Der P-Schein ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV, die braucht, wer gegen Entgelt Fahrgäste im Taxi, Mietwagen oder Krankenkraftwagen befördert; ausgenommen sind unter anderem Krankenkraftwagen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie Inhaber der Klasse D oder D1.

Voraussetzungen sind unter anderem das 21. Lebensjahr und eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren; bei einer Beschränkung auf Krankenkraftwagen gelten ein niedrigeres Alter und ein Jahr (§ 48 Abs. 4 FeV).

Er wird für höchstens fünf Jahre erteilt und auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert (§ 48 Abs. 5 FeV).

In MitaBase steht das Ablaufdatum in der Personalakte des Fahrers; das Panel warnt, bevor es erreicht ist.

AUCH GENANNT

  • Personenbeförderungsschein
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Verwandte Begriffe