P-Schein
Der P-Schein ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV, die braucht, wer gegen Entgelt Fahrgäste im Taxi, Mietwagen oder Krankenkraftwagen befördert; ausgenommen sind unter anderem Krankenkraftwagen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie Inhaber der Klasse D oder D1.
Voraussetzungen sind unter anderem das 21. Lebensjahr und eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren; bei einer Beschränkung auf Krankenkraftwagen gelten ein niedrigeres Alter und ein Jahr (§ 48 Abs. 4 FeV).
Er wird für höchstens fünf Jahre erteilt und auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert (§ 48 Abs. 5 FeV).
In MitaBase steht das Ablaufdatum in der Personalakte des Fahrers; das Panel warnt, bevor es erreicht ist.
AUCH GENANNT
- Personenbeförderungsschein
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
