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Glossar
BEGRIFF

Zuzahlung

Die Zuzahlung ist der gesetzliche Eigenanteil, den Versicherte je Fahrt selbst tragen, es sei denn, sie sind davon befreit.

Sie beträgt zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als die Kosten der Fahrt (§ 61 Satz 1 SGB V); Hin- und Rückfahrt zählen getrennt.

Befreit ist, wer die Belastungsgrenze erreicht hat: zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, ein Prozent bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung (§ 62 SGB V); die Bescheinigung der Kasse gilt für den Rest des Kalenderjahres.

Der Fahrdienst zieht die Zuzahlung in der Regel ein; in MitaBase steht die Befreiung beim Fahrgast und in der Fahrer-App.

AUCH GENANNT

  • Eigenanteil
  • Zuzahlungsbefreiung

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